CDU Wietmarschen positioniert sich gegen eine Sanierung der Eissporthalle

27. Februar 2021

CDU Wietmarschen positioniert sich gegen eine Sanierung der Eissporthalle

Vor ein paar Tagen haben die Grafschafterinnen und Grafschafter die Briefwahlunterlagen zum Bürgerbegehren zur Eissporthalle in Nordhorn erhalten. Sie haben bis zum 21. März 2021 die Wahl. Das Bürgerbegehren – und damit die Entscheidung des Einzelnen – wird auch von finanzieller Tragweite für die Gemeinde Wietmarschen sein.

In der öffentlichen Berichterstattung wurden bereits viele Argumente aufgegriffen, die für, aber auch gegen den Erhalt der Eissporthalle sprechen. In den letzten Wochen und Monaten sind wir von vielen Bürger*innen angesprochen worden, die wissen möchten, wie sich die CDU in der Gemeinde Wietmarschen zum Bürgerbegehren positioniert. Gerne machen wir unsere Haltung hierzu transparent:

Worum geht es im nun laufenden Bürgerentscheid?

Die genaue Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Eissporthalle in Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe schnellstmöglich saniert?“

Das Bürgerbegehren legt damit den Fokus auf eine schnellstmögliche, bedingungslose Sanierung der „Eissporthalle in Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe“. Es geht nicht um die Frage, wie der Eissport in unserer Region eine Zukunft haben kann. Weitere Optionen, wie der potenzielle Bau einer kleineren Multifunktionshalle, stehen hier nicht zur Abstimmung. Die Entscheidung ist auch nicht abhängig davon, ob sinnvolle Nutzungskonzepte vorliegen oder realisiert werden können. Hierbei sei angemerkt, dass man sich diese in der 45-jährigen Geschichte der Eissporthalle immer wieder erhofft hat – ohne nachhaltigen Erfolg. Ein positives Votum im Rahmen dieses Bürgerentscheids bei Erreichen des Quorums von zwanzig Prozent der Wahlberechtigten führt folglich dazu, dass die Sanierung in der bestehenden Hallengröße mit all seinen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten umgesetzt werden muss.

Auch wenn wir alle mit der Eissporthalle schöne private Momente verbinden, haben wir uns – unserer politischen Verantwortung entsprechend – über die Zahl der Vereinsmitglieder*innen, der Besucher*innen sowie über die Kosten der Eissporthalle und einer möglichen Perspektive informiert. Faktenbasis sind dabei ganz wesentlich die offiziellen Angaben des Landkreises Grafschaft Bentheim zum Bürgerentscheid, die Sie auf der Homepage des Landkreises einsehen können. Die für uns zentralsten Punkte haben wir Ihnen in einem separaten Dokument beigefügt.

Bei der Bewertung haben wir uns wesentlich von folgenden Fragen leiten lassen:

  1. Wie sieht ein entsprechendes Betriebsmodell aus und findet sich in dieser Situation ein*e
    geeignete*r Betreiber*in, der/die langfristig die Verantwortung tragen kann und will?
  2. Wie sind die Sanierung und der bisher ungeklärte Betrieb der Eissporthalle vor dem
    Hintergrund von Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu bewerten?
  3. Wo stecken bisher nicht entdeckte Kostentreiber und wie zuverlässig sind die aktuellen
    Kalkulationen tatsächlich?
  4. Inwiefern sind andere Vereine und insbesondere Vereine des Breitensports umliegender
    Gemeinden betroffen, wenn knappe Haushaltsgelder auf Kreis- und Gemeindeebene
    dauerhaft für die Sanierung und den Betrieb der Eissporthalle nötig sind?

Besonders treiben uns dabei die Finanzierungslücke von mindestens 3.625.000 Euro im Rahmen der Sanierung sowie die jährlichen Betriebskosten von rund 400.000 Euro um. Allein letztere ergeben eine durchschnittliche Belastung von 18 Euro für jeden der rund 22.000 jährlichen Besucher*innen. Dies lässt sich nicht ohne umfassende Steuermittel stemmen. Im Gegenzug wäre der Verzicht auf andere Projekte, höhere Schulden und am Ende auch eine Erhöhung der Kreisumlage notwendig. Und das in einer Zeit, in der die Folgen der Corona-Pandemie und die damit verbundene Einnahmeausfälle im Kreishaushalt nicht absehbar sind. Die Gelder würden im Übrigen nicht nur dem Kreishaushalt fehlen, sondern auch den Kommunen im Landkreis.

Nach Prüfung aller Fakten und Fragen kommen wir zu folgendem Ergebnis:

Die CDU Ortsverbände in der Gemeinde Wietmarschen positionieren sich gegen eine bedingungslose Sanierung der Eissporthalle ohne tragfähige Folgenutzung und bitten die Wietmarscher*innen darum, dem Bürgerbegehren nicht zuzustimmen!

 

Übersicht der Fakten auf Basis der FAQs und Informationen vom Landkreis Grafschaft Bentheim

Für das Freizeitvergnügen sowie den Leistungssport von regionaler Bedeutung

Viele Grafschafter*innen haben zur Eissporthalle mit seiner 45-jährigen Tradition einen emotionalen Bezug. Auch kann die Eissporthalle grundsätzlich zur Attraktivität der Grafschaft Bentheim als Wohn- und Urlaubsort beitragen und ist für das Freizeitvergnügen sowie den Leistungssport von regionaler Bedeutung.

Rückläufige Zahl an Vereinsmitgliedern; Stagnierende Besucherzahlen

Mit Stand 2020 umfasste der Eissport (Eishockey Club und Eislaufclub) insgesamt 196 Mitglieder*innen. In den letzten zwei Jahren ist die Mitgliederzahl damit um 55 zurückgegangen. Die Zahl externer (also nicht im Verein registrierter Mitglieder*innen) Besucher*innen verändert sich im Zeitverlauf nur marginal. Während in der Saison 2016/2017 18.040 Personen die öffentlichen Laufzeiten besuchten, waren es in der Saison 2017/2018 21.957 und in der darauffolgenden Saison 22.271. Zum Vergleich: Das Kreissportzentrum hat ca. 220.000 Nutzer pro Jahr. Der Tierpark Nordhorn etwa 500.000 Besucher*innen jährlich. Insgesamt zeigen sich somit leider keine großen Zuwächse, mit denen die entstehenden Kosten gedeckt werden könn(t)en. Auch detailliertere Auswertungen z.B. zu registrierten Besuchen nach Altersgruppen (keine signifikanten Zuwächse in spez. Altersgruppen), nach Events (Eisdisco, Kindergeburtstage) und nach Gruppenbesuchen lassen keine signifikanten Wachstumspotenziale erkennen.

Ungeklärte Finanzierung droht zu Einschnitten in der Gemeinde Wietmarschen zu führen

Die Sanierungskosten für die Eissporthalle werden mit rund 6.500.000 Euro (brutto) und die dann entstehenden jährlichen Betriebskosten mit rund 400.000 Euro beziffert. Die Stadt Nordhorn würde nach Beschlusslage ein Drittel der Sanierungskosten (max. 1.875.000 Euro) tragen, sodass ein Aufwand für die Sanierung von 4.625.000 Euro auf den Landkreis zukäme. Bei den Kosten für den laufenden Betrieb von rund 400.000 Euro jährlich (ohne weitere Investitionsbedarfe) gäbe es einen Beitrag der Stadt Nordhorn von maximal 133.000 Euro/Jahr. In der Finanzplanung sind beim Landkreis für das Jahr 2021 1.000.000 Euro eingeplant. Es fehlen also 3.625.000 Euro. Diese wären durch Verzicht auf andere Projekte, durch höhere Schulden und am Ende wohl auch durch eine Erhöhung der Kreisumlage aufzubringen. Ferner gilt: Unbedingt zu berücksichtigen sind im Rahmen der „Haushalts-Wahrheit“ die noch nicht konkret abzuschätzenden Einnahmeausfälle im Kreishaushalt durch die Corona-Pandemie. Aufgrund von Kostensteigerungen und weiteren Unbekannten ist mit höheren Kosten zu rechnen. Ob sich die Stadt Nordhorn an die Aussagen zur Mitfinanzierung nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gebunden fühlt, ist offen. Selbst wenn der Landkreis Fördergelder vom Bund oder Land bekäme, was noch sehr fraglich ist, stellt sich noch immer die Frage des nachhaltigen Einsatzes unserer Steuergelder. Wir weisen folglich darauf hin, dass die fehlenden Gelder nicht nur dem Kreishaushalt, sondern auch den Kommunen im Landkreis und den dort geplanten Projekten fehlen dürften. Exemplarisch sei darauf verwiesen, dass 2020 ein Punkt der Kreisumlage zu Einnahmen des Landkreises in Höhe von rund 1.650.000 Euro führte. Hiervon muss die Gemeinde Wietmarschen rund zehn Prozent beisteuern, was umgerechnet rund 165.000 Euro entspricht. Jeder zehnte Euro aus der Kreisumlage stammt damit über die Gemeinde Wietmarschen finanziert.

Sollte der Kreistag zur Sanierung der Eissporthalle eine Anpassung der Kreisumlage beschließen, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf Gemeinde Wietmarschen und könnte folgende Projekte verzögern:

  • Investitionen in Parkanlagen, Spielplätze und zur Aufwertung des Freizeitsees
  • Aufwertung der Alten Mühle Schulten
  • Sanierung der Hauptstraße Lohne
  • Sanierung der Lingener Straße in Wietmarschen
  • Investitionen für die Schulen und Kindergärten in der Gemeinde sowie in der Altenpflege

Es gibt keinen Betreiber*in und kein tragfähiges Gesamtkonzept

Dienstleistungen in der Größenordnung müssen nach EU-Vergaberecht öffentlich ausgeschrieben werden. Der vorgegebene Grenzwert liegt dabei bei 5.350.000 Euro (netto). Eine Betreiberkonzession dürfte nur für maximal ein Jahr ausgeschrieben werden, da dann dieser Grenzwert erreicht bzw. überschritten wird: geschätzte Investitionskosten der Sanierung (netto: 5.245.560 Euro), zuzüglich geschätzter Kosten des laufenden Betriebes in Höhe von 400.000 Euro/Jahr ergeben den Betrag von mind. 5.645.560 Euro. Es erscheint unwahrscheinlich, bei einer solchen Ausschreibung Bewerber*innen zu finden. Es könnte daher notwendig sein, zunächst die Sanierung der Halle (auf Kosten des Landkreises) durchzuführen und dann eine/n Betreiber*in eauszuwählen. Die Halle würde also saniert, ohne die Gewissheit, auch eine/n Betreiber*in zu finden. Die Geschichte der Eissporthalle macht zudem deutlich, dass es in alle den Jahrzehnten nie gelungen ist, die
erhofften Potenziale tatsächlich zu heben.

Eine Sommernutzung der Eissporthalle ist nicht möglich

Es hat sich gezeigt, dass die Nutzung der bestehenden Eissporthalle zu anderen Zwecken – Sommernutzung oder multifunktional – wirtschaftlich keine Vorteile bringt. Aufgrund der Gegebenheiten der Halle sind solche Möglichkeiten nur eingeschränkt oder gar nicht möglich (z.B. Musikveranstaltungen). Der zusätzliche Aufwand für Personal, Bewirtschaftung und zusätzliche Ausstattung ist hoch. Erfahrungen anderer Betreiber*innen und auch die Erprobungsphase mit der Grafschafter Eissport-Event GmbH (GEE) vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2020 (beendet durch Schließung der Halle am 23. August 2019) belegen, dass eine zusätzliche Nutzung der Halle im Sommer zwar einerseits zu höheren Erträgen führen kann, dagegen aber in der Regel deutlich höhere Aufwendungen entstehen, welche die Erträge deutlich übersteigen. Bisher ist dem Landkreis kein Fall bekannt, in dem der Ganzjahresbetrieb einer Eissporthalle zu einer wirtschaftlichen Verbesserung geführt hat.

Sanierung einer Eissporthalle widerspricht dem Ziel nach mehr Umwelt- und Klimaschutz

Bereits in den vergangenen Jahren haben höhere Temperaturen in den Betriebsmonaten der Eissporthalle dazu geführt, dass erheblich mehr Energie verbraucht werden musste. Das führte nicht nur zu erhöhten Betriebskosten, sondern letztlich auch zu einer höheren Belastung der Umwelt. In den Jahren 2015 bis 2018 wurden im Mittel rd. 230 t CO2-Emissionen durch die Eissporthalle freigesetzt. Auch wenn die Sanierung technische Verbesserungen beinhaltet, müssen diese Aspekte berücksichtigt werden. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat sich das Thema Klimaschutz im Rahmen seiner mittelfristigen Entwicklungsziele auf die Fahne geschrieben.

Andere Vereine und Verbände stehen einer bedingungslosen Sanierung kritisch gegenüber

Bezeichnend ist, dass sich selbst der Sportverband Nordhorn e.V. und auch der Kreissportbund Grafschaft Bentheim e.V. bislang nicht offiziell für die den Erhalt der Eissporthalle ausgesprochen haben. Insgesamt fehlt vielen anderen Ehrenamtlichen ein tragfähiges Konzept. Auch ist zu erwarten, dass dem Landkreis Grafschaft Bentheim sowie der Gemeinde Wietmarschen durch eine bedingungslose Sanierung finanzielle Spielräume zur Unterstützung anderer Vereine genommen werden.